Das schützenhaus ist seit 500 Jahren Mittelpunkt der Gesellschaft der Feuerschützen

Der Gesellschaft der Feuerschützen – 1466 von den Basler Zünften gegründet – erstellte die Stadtregierung 1562 ein Gesellschaftshaus, damit die Feuerschützen die ihnen übertragene Aufgabe zur Bewachung und Verteidigung der Stadt bestmöglich erfüllen konnten. Die Gesellschaft der Feuerschützen hat das historische Haus gemäss Vereinbarungen mit der Stadt während seiner bald 500-jährigen Geschichte gepflegt. Das Haus wurde 1915 mit dem Gartensaal im Nordwestflügel und 1951 mit dem Küchen- und Personaltrakt im Nordostflügel erweitert.

1949 wurden die bis dahin eher losen Rechtsverhältnisse mit einem auf 100 Jahre laufenden Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der Gesellschaft der Feuerschützen geregelt. Mit diesem Rechtsakt wurde der Gesellschaft der Erhalt und Unterhalt des unter kantonalem und eidgenössischem Denkmalschutz stehenden Hauses formell übertragen. Die damit einhergehenden finanziellen Belastungen konnten bisher durch Erträge aus der Verpachtung des Restaurationsbetriebes und mit grosszügigen Beiträgen aus der Gesellschaft gewährleistet werden. Im Jahr 1977 vereinbarten die Parteien in einem Nachtrag eine Vertragsverlängerung bis 2076. 

das Restaurant schützenhaus ist ort für gehobene gastronomie in historischen Mauern.

Das Restaurant Schützenhaus ist als Gastronomiebetrieb mit 25 Mitarbeitenden in diesem einzigartigen historischen Ambiente ein sehr beliebter und gut frequentierter Ort für Bankette und Anlässe sowie ein bedeutender Quartiertreffpunkt. 

Das Schützenhaus ist Ort der Begegnung und Traditionspflege sowie emotionale Heimat der Feuerschützen.

Der Erhalt der historischen Bausubstanz und Kulturgüter sowie der ordentliche Unterhalt und Betrieb des Hauses mit der Gastronomieinfrastruktur werden mit den Pachterträgen sowie zusätzlichen Beiträgen aus der Gesellschaft finanziert. Grössere Sanierungen oder zyklische Erneuerungsinvestitionen – wie vor 30 Jahren zum letzten Mal – konnten jedoch nur mittels Aufnahme von Darlehen getätigt werden, welche für neue – jetzt anstehende, dringliche – Renovationen keinen neuen Belehnungsspielraum mehr bieten.