die feuerschützen sind auf externe unterstützung für die finanzierung der anstehenden sanierungs- und erneuerungsarbeiten angewiesen.

Dem Kanton Basel-Stadt – als Baurechtgeberin – können Anträge für Subventionen nur für die denkmalgeschützten Teile der Liegenschaft eingereicht werden. Der Anteil dieser Kosten im Kontext der Erneuerung der Infrastruktur für den Gastronomiebetrieb bzw. des Gesamtumfangs der Investitionssumme ist nur marginal. Der Kanton als faktischer Eigentümer schliesst darüberhinausgehende finanzielle Unterstützung wegen fehlenden gesetzlichen Grundlagen aus, weshalb die Gesellschaft die Finanzierung aus eigener Kraft stemmen muss. 

Wir stehen dafür ein, dass das beliebte Restaurant Schützenhaus seine renommierte Position als Gastronomiebetrieb in Basel behält. Wir setzen alles daran, dass das kulturelle Erbe des Schützenhauses, seine Funktion als gesellschaftlicher Treffpunkt und als Begegnungs- und Veranstaltungsort zusammen mit dem stadtbekannten Garten auch in Zukunft erhalten bleiben. 

Wir stehen dafür ein, dass das Jahrhunderte alte Erbe unserer Vorgänger auch in einer sich ändernden Welt Sinn und Verantwortung für Gemeinschaft vermittelt und, dass das Schützenhaus und unsere Gesellschaft auch kommenden Generationen als Ort der Begegnung und Hort der Freundschaft dienen mögen.

Die Broschüre zum RENOVA Projekt enthält eine ausführliche Beschreibung der Ausgangslage, der erforderlichen Massnahmen sowie die Grundlagen zur Planung der Kosten, der Finanzierung und der Projektorganisation. Ausserdem stellen wir eine detaillierte separate Projektstudie für die jeweils anstehende Etappe des Projektes zur Verfügung.

Spenden können gemäss den kantonalen Bestimmungen steuerlich in Abzug gebracht werden.

E.E. Gesellschaft der Feuerschützen
4000 Basel

Spendenkonto:
IBAN CH48 0900 0000 1627 7507 9